Ticketing DSGVO-konform: worauf Veranstalter achten müssen
Wer Tickets verkauft, verarbeitet personenbezogene Daten und trägt dafür die Verantwortung, egal welcher Dienstleister die Technik stellt. Diese fünf Fragen trennen saubere Anbieter von riskanten.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Praxis, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Datenschutzberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Warum Ticketing ein Datenschutzthema ist
Beim Ticketverkauf verarbeitest du personenbezogene Daten: Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, teils Ermäßigungsnachweise. Verantwortlich dafür bist du als Veranstalter, auch wenn ein Dienstleister die Technik stellt. Umso wichtiger ist, welchen Dienstleister du wählst und was der mit den Daten macht.
Welche Daten beim Ticketverkauf anfallen
Bevor du Anbieter vergleichst, hilft ein Blick darauf, was überhaupt anfällt. Beim Online-Ticketverkauf sind es typischerweise drei Datenarten:
| Bestelldaten | Name und E-Mail-Adresse für Bestellbestätigung und Ticketversand. Mehr braucht ein Ticketkauf in der Regel nicht, jede zusätzliche Pflichtangabe muss einen Zweck haben. |
|---|---|
| Zahlungsdaten | Kartennummern und Kontodaten verarbeitet der Zahlungsdienstleister, nicht du und im Idealfall auch nicht dein Ticketing-Anbieter. Bei owntix läuft die Zahlung direkt über Stripe. |
| Einlassdaten | Ticketnummer, Status und Einlöse-Zeitpunkt. Für die Kontrolle am Eingang genügt das, vollständige Käuferprofile haben auf dem Scanner-Handy nichts verloren. |
Die fünf Fragen an jeden Ticketing-Anbieter
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Sobald ein Anbieter Käuferdaten für dich verarbeitet, brauchst du einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit.
- Wo stehen die Server? Hosting in Deutschland oder der EU vereinfacht die Lage erheblich. Bei Anbietern mit US-Infrastruktur musst du dich mit Drittlandübermittlungen und deren Rechtsgrundlagen beschäftigen.
- Was passiert im Shop mit Trackern? Analyse-Pixel, Werbe-Tracker und Drittanbieter-CDNs im Ticketshop brauchen meist Einwilligungen und einen Cookie-Banner. Ein Shop ohne Tracking erspart dir das komplett.
- Wer nutzt die Käuferdaten noch? Marktplatz-Plattformen verwenden Käuferdaten häufig für eigene Empfehlungen und Marketing. Prüfe, ob deine Käufer dadurch Post bekommen, die du nie beauftragt hast.
- Was sieht das Einlasspersonal? Datenminimierung gilt auch am Eingang: Für die Einlasskontrolle genügen Ticketstatus und allenfalls der Name. Vollständige Käuferprofile haben auf dem Scanner-Handy eines Helfers nichts verloren.
Wie owntix das löst
Wir haben owntix von Anfang an datensparsam gebaut: Server in Deutschland (Hetzner), keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste, keine Drittanbieter-CDNs, weder im Shop noch in der Scanner-App noch auf dieser Website. Die Scanner-App überträgt für den Offline-Betrieb nur Ticketnummer und Status, keine Käuferprofile. Und die Käuferdaten gehören dem Veranstalter, nicht uns: kein Marktplatz, keine Weitervermarktung. Wie wir selbst mit Daten umgehen, steht transparent in der Datenschutzerklärung.
Deine Pflichten als Veranstalter
Auch mit dem besten Anbieter bleiben Aufgaben bei dir: eine Datenschutzerklärung, die den Ticketverkauf abdeckt, der abgeschlossene AVV, sparsame Datenerhebung (frag nur ab, was du wirklich brauchst) und definierte Löschfristen für alte Bestellungen. Das ist überschaubar, gehört aber erledigt, bevor der Verkauf startet.
Checkliste vor dem Verkaufsstart
Diese sechs Punkte kannst du an einem Nachmittag abhaken, danach steht der Verkauf auf sauberem Fundament:
- AVV abschließen: mit dem Ticketing-Anbieter, bevor die erste Bestellung eingeht.
- Datenschutzerklärung ergänzen: Ticketverkauf, eingesetzter Dienstleister und Zahlungsabwicklung müssen drinstehen, auf deiner Website und im Shop.
- Bestellformular entschlacken: jede Pflichtangabe prüfen. Telefonnummer und Adresse braucht ein E-Mail-Ticket normalerweise nicht.
- Löschfristen festlegen: wann alte Bestell- und Einlassdaten gelöscht werden, und wer das macht.
- Einlass-Team einweisen: Helfer sehen nur Ticketstatus, keine Käuferlisten, und geben Geräte nach der Veranstaltung zurück (bei owntix lassen sich gekoppelte Scan-Geräte jederzeit deaktivieren).
- Newsletter-Frage klären: Wer Käufer später anschreiben will, holt sich die Einwilligung am besten direkt im Bestellprozess.
Häufige Fragen zum Datenschutz beim Ticketing
Brauche ich einen Cookie-Banner für meinen Ticketshop?
Nur wenn der Shop Cookies oder Tracker einsetzt, die nicht technisch notwendig sind, etwa Analyse-Pixel oder Werbedienste. Ein Ticketshop ohne Tracking kommt ohne Cookie-Banner aus. Frag deinen Anbieter, welche Dienste im Shop konkret laden.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Ticketing-Anbieter?
Ja. Sobald ein Anbieter Käuferdaten für dich verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit, oft zum Selbst-Abschluss im Kundenkonto.
Dürfen wir Ticketkäufern später einen Newsletter schicken?
Sicher fährst du mit einer ausdrücklichen Einwilligung, zum Beispiel per Checkbox im Bestellprozess, die nicht vorangekreuzt ist. Für Werbung an Bestandskunden gibt es enge gesetzliche Ausnahmen, die an Bedingungen geknüpft sind. Im Zweifel Einwilligung einholen oder beraten lassen.
Wo werden die Daten bei owntix gespeichert?
Auf Servern in Deutschland (Hetzner). owntix setzt weder im Ticketshop noch in der Scanner-App noch auf der Website Analyse-, Tracking- oder Werbedienste ein, und die Käuferdaten gehören dem Veranstalter: kein Marktplatz, keine Weitervermarktung. Details in der Datenschutzerklärung.
Tickets verkaufen ohne Prozente?
owntix ist Ticketing-Software zum Festpreis: 99,99 € im Monat, 0 % pro Ticket, keine Servicegebühren für Käufer. Einrichten ist kostenlos.
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