Ticketing DSGVO-konform: worauf Veranstalter achten müssen

Ratgeber · Stand:

Wer Tickets verkauft, verarbeitet personenbezogene Daten und trägt dafür die Verantwortung, egal welcher Dienstleister die Technik stellt. Diese fünf Fragen trennen saubere Anbieter von riskanten.

Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Praxis, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Datenschutzberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Warum Ticketing ein Datenschutzthema ist

Beim Ticketverkauf verarbeitest du personenbezogene Daten: Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, teils Ermäßigungsnachweise. Verantwortlich dafür bist du als Veranstalter, auch wenn ein Dienstleister die Technik stellt. Umso wichtiger ist, welchen Dienstleister du wählst und was der mit den Daten macht.

Die fünf Fragen an jeden Ticketing-Anbieter

Wie owntix das löst

Wir haben owntix von Anfang an datensparsam gebaut: Server in Deutschland (Hetzner), keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste, keine Drittanbieter-CDNs, weder im Shop noch in der Scanner-App noch auf dieser Website. Die Scanner-App überträgt für den Offline-Betrieb nur Ticketnummer und Status, keine Käuferprofile. Und die Käuferdaten gehören dem Veranstalter, nicht uns: kein Marktplatz, keine Weitervermarktung.

Deine Pflichten als Veranstalter

Auch mit dem besten Anbieter bleiben Aufgaben bei dir: eine Datenschutzerklärung, die den Ticketverkauf abdeckt, der abgeschlossene AVV, sparsame Datenerhebung (frag nur ab, was du wirklich brauchst) und definierte Löschfristen für alte Bestellungen. Das ist überschaubar, gehört aber erledigt, bevor der Verkauf startet.

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