Ticketing DSGVO-konform: worauf Veranstalter achten müssen
Wer Tickets verkauft, verarbeitet personenbezogene Daten und trägt dafür die Verantwortung, egal welcher Dienstleister die Technik stellt. Diese fünf Fragen trennen saubere Anbieter von riskanten.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Praxis, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Datenschutzberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Warum Ticketing ein Datenschutzthema ist
Beim Ticketverkauf verarbeitest du personenbezogene Daten: Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, teils Ermäßigungsnachweise. Verantwortlich dafür bist du als Veranstalter, auch wenn ein Dienstleister die Technik stellt. Umso wichtiger ist, welchen Dienstleister du wählst und was der mit den Daten macht.
Die fünf Fragen an jeden Ticketing-Anbieter
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Sobald ein Anbieter Käuferdaten für dich verarbeitet, brauchst du einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit.
- Wo stehen die Server? Hosting in Deutschland oder der EU vereinfacht die Lage erheblich. Bei Anbietern mit US-Infrastruktur musst du dich mit Drittlandübermittlungen und deren Rechtsgrundlagen beschäftigen.
- Was passiert im Shop mit Trackern? Analyse-Pixel, Werbe-Tracker und Drittanbieter-CDNs im Ticketshop brauchen meist Einwilligungen und einen Cookie-Banner. Ein Shop ohne Tracking erspart dir das komplett.
- Wer nutzt die Käuferdaten noch? Marktplatz-Plattformen verwenden Käuferdaten häufig für eigene Empfehlungen und Marketing. Prüfe, ob deine Käufer dadurch Post bekommen, die du nie beauftragt hast.
- Was sieht das Einlasspersonal? Datenminimierung gilt auch am Eingang: Für die Einlasskontrolle genügen Ticketstatus und allenfalls der Name. Vollständige Käuferprofile haben auf dem Scanner-Handy eines Helfers nichts verloren.
Wie owntix das löst
Wir haben owntix von Anfang an datensparsam gebaut: Server in Deutschland (Hetzner), keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste, keine Drittanbieter-CDNs, weder im Shop noch in der Scanner-App noch auf dieser Website. Die Scanner-App überträgt für den Offline-Betrieb nur Ticketnummer und Status, keine Käuferprofile. Und die Käuferdaten gehören dem Veranstalter, nicht uns: kein Marktplatz, keine Weitervermarktung.
Deine Pflichten als Veranstalter
Auch mit dem besten Anbieter bleiben Aufgaben bei dir: eine Datenschutzerklärung, die den Ticketverkauf abdeckt, der abgeschlossene AVV, sparsame Datenerhebung (frag nur ab, was du wirklich brauchst) und definierte Löschfristen für alte Bestellungen. Das ist überschaubar, gehört aber erledigt, bevor der Verkauf startet.
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