Anbieter der Software "OwnTix" ist die Gradient Labs UG (haftungsbeschränkt), Storlachstraße 1, 72760 Reutlingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 805781 (im Folgenden "OwnTix").
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von OwnTix zwischen OwnTix und Vereinen, Unternehmen und anderen Veranstaltern (im Folgenden "Veranstalter").
OwnTix richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an eingetragene Vereine und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung als Veranstalter ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn OwnTix ihnen in Textform zustimmt.
2. Leistung und Rolle von OwnTix
OwnTix stellt dem Veranstalter eine Software über das Internet bereit, mit der er Tickets und Dauerkarten in einem eigenen Shop und an der Kasse verkauft, Tickets zustellt, den Einlass kontrolliert und Rechnungen erstellt. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter owntix.de/preise.
OwnTix ist ausschließlich Software-Dienstleister. Vertragspartner der Ticketkäufer ist allein der Veranstalter. OwnTix ist weder Veranstalter noch Verkäufer, Vermittler oder Kommissionär der Tickets und wird nicht Partei des Vertrags zwischen Veranstalter und Käufer.
OwnTix schuldet keinen bestimmten Verkaufserfolg.
OwnTix darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3. Registrierung und Zugang
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter sich registriert und OwnTix das Konto freischaltet.
Der Veranstalter macht vollständige und richtige Angaben und hält sie aktuell. Er hält Zugangsdaten geheim und ist für alle Handlungen unter seinem Konto und den von ihm angelegten Nutzern verantwortlich.
Der Veranstalter vergibt Rollen (Inhaber, Administrator, Mitarbeiter, Kasse, Einlass) in eigener Verantwortung.
4. Vergütung
Die Nutzung ohne Veröffentlichung von Veranstaltungen ist kostenlos. Für das Veröffentlichen und Verkaufen ist ein kostenpflichtiger Tarif nötig. Es gelten die Preise unter owntix.de/preise zum Zeitpunkt der Buchung: derzeit Abo 99,99 EUR im Monat, Standby 9,99 EUR im Monat, Lifetime 3.999,99 EUR einmalig.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
OwnTix erhebt keine Gebühr je Ticket und keine Provision.
Abo und Standby werden monatlich im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe abgerechnet. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Der Tarif verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn der Veranstalter ihn nicht vor Ablauf des bezahlten Monats kündigt. Die Kündigung ist jederzeit im Konto möglich und wirkt zum Ende des bezahlten Monats. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet.
"Lifetime" berechtigt zur Nutzung, solange OwnTix das Produkt anbietet, mindestens aber fünf Jahre ab Kauf. Stellt OwnTix das Produkt vor Ablauf dieser fünf Jahre ein, erstattet OwnTix den Kaufpreis anteilig für die nicht mehr nutzbaren vollen Monate (Kaufpreis geteilt durch 60, mal verbleibende Monate). Ein laufendes Abo endet mit dem Kauf von Lifetime.
Kommt der Veranstalter mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf OwnTix nach Ankündigung per E-Mail das Veröffentlichen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig und einlösbar.
OwnTix darf die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum nächsten Abrechnungsmonat ändern und teilt die Änderung per E-Mail mit. Der Veranstalter kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Für Lifetime gilt der bei Kauf gezahlte Preis.
5. Zahlungen der Käufer
Zahlungen der Käufer laufen ausschließlich über Zahlungsdienste, mit denen der Veranstalter eigene Verträge schließt (derzeit Stripe und PayPal). Das Geld fließt unmittelbar auf das Konto des Veranstalters beim Zahlungsdienst. OwnTix nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Käufer entgegen und hat keinen Zugriff darauf.
Gebühren, Auszahlungen, Rückbuchungen und Streitfälle richten sich nach dem Vertrag des Veranstalters mit dem Zahlungsdienst. OwnTix haftet nicht für Störungen, Sperren oder Entscheidungen der Zahlungsdienste.
Erstattungen löst der Veranstalter in OwnTix aus. Sie gehen zulasten seines Kontos beim Zahlungsdienst.
Verkäufe an der Kasse erfasst OwnTix ohne Zahlungsabwicklung. Für die Einhaltung der Vorschriften über Kassen und Barverkäufe (insbesondere § 146a AO) ist der Veranstalter verantwortlich. OwnTix ist kein zertifiziertes Kassensystem.
6. Rechnungen an Käufer
Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt OwnTix für die Dauer des Vertrags, Rechnungen und Stornorechnungen über die mit OwnTix verkauften Leistungen in seinem Namen und für seine Rechnung auszustellen und an die Käufer zu übermitteln (§ 14 Abs. 2 Satz 7 UStG). Aussteller im Sinne des Umsatzsteuerrechts bleibt der Veranstalter.
Rechnungen entstehen nur, wenn der Veranstalter das Rechnungsprofil vollständig ausgefüllt hat: Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuerregel (Regelsteuersatz, ermäßigter Satz, Kleinunternehmer, steuerfrei) und bei steuerfreien Umsätzen die Rechtsgrundlage.
Für die Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere der Steuerregel und des Steuersatzes, ist allein der Veranstalter verantwortlich. OwnTix prüft sie nicht und berät nicht steuerlich. Eine Steuer, die wegen unrichtiger Angaben zu Unrecht oder zu hoch ausgewiesen wird (§ 14c UStG), schuldet der Veranstalter. Er stellt OwnTix von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben beruhen.
Der Veranstalter stellt für Umsätze, über die OwnTix eine Rechnung ausgestellt hat, keine weitere Rechnung aus.
Rechnungen an Privatpersonen werden als PDF ausgestellt. Rechnungen an Unternehmen und Vereine mit Rechnungsanschrift werden als E-Rechnung im Format ZUGFeRD (Profil EN 16931) ausgestellt. Berichtigungen erfolgen ausschließlich durch Stornorechnung und gegebenenfalls Neuausstellung.
Ausgestellte Rechnungen sind unveränderbar. OwnTix vergibt die Rechnungsnummern fortlaufend je Veranstalter.
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Rechnungen (§ 14b UStG, § 147 AO) trifft den Veranstalter. OwnTix stellt ihm dafür den Export aller Rechnungen mit den zugehörigen Daten bereit und hält die Rechnungen während der Vertragslaufzeit abrufbar. Für die Zeit nach Vertragsende gilt Abschnitt 12.
Verlangt eine Finanzbehörde beim Veranstalter Einsicht in die bei OwnTix gespeicherten Rechnungsdaten (§ 147 Abs. 6 AO), unterstützt OwnTix den Veranstalter in angemessenem Umfang.
7. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter hält alle gesetzlichen Vorgaben für seine Veranstaltungen und seinen Verkauf ein, insbesondere Steuerrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Veranstaltungs- und Sicherheitsrecht.
Er stellt seinen Käufern eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und die gesetzlichen Informationen bereit, insbesondere den Hinweis, dass bei Tickets für einen bestimmten Termin kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). OwnTix stellt dafür keine Texte bereit und prüft die Texte des Veranstalters nicht.
Er informiert seine Käufer selbst über Absagen, Verlegungen und Erstattungen und ist Ansprechpartner für deren Anfragen.
Er sichert seine Bestell- und Rechnungsdaten regelmäßig über die Exportfunktionen.
8. Inhalte
Für Texte, Bilder, Logos und Sitzpläne, die der Veranstalter einstellt, ist er allein verantwortlich. Er sichert zu, die nötigen Rechte zu haben.
OwnTix darf rechtswidrige Inhalte nach Hinweis sperren. Der Veranstalter stellt OwnTix von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen.
9. Datenschutz
Für die personenbezogenen Daten der Käufer und Ticketinhaber ist der Veranstalter Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. OwnTix verarbeitet diese Daten in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der als Anlage Bestandteil dieser Bedingungen ist. Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen bei der Registrierung schließt der Veranstalter zugleich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Für die Daten der Nutzer des Veranstalterkontos ist OwnTix selbst Verantwortlicher, siehe Datenschutzerklärung.
OwnTix betreibt die Anwendung und die Datenbank in Rechenzentren in Deutschland und setzt keine Analyse- oder Werbedienste ein.
10. Verfügbarkeit, Support
OwnTix bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesichert. Wartungen kündigt OwnTix nach Möglichkeit vorher an.
Die Scanner-App kann Tickets ohne Internetverbindung prüfen, soweit die Daten vorher geladen wurden.
Support per E-Mail an info@gradient-labs.de, werktags.
11. Haftung
OwnTix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt insgesamt höchstens 100,00 EUR je Kalenderjahr. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Datenverlust haftet OwnTix nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger Sicherung durch den Veranstalter (Abschnitt 7.4) entstanden wäre.
12. Laufzeit, Kündigung, Daten nach Vertragsende
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Veranstalter kann kostenpflichtige Tarife nach Abschnitt 4 kündigen und sein Konto jederzeit schließen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende kann der Veranstalter seine Daten noch 90 Tage exportieren. Danach löscht OwnTix Veranstaltungen, Käuferdaten und Tickets, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht.
Rechnungen, Stornorechnungen und das Änderungsprotokoll des Rechnungsprofils werden nicht gelöscht, solange eine steuerliche Aufbewahrungsfrist läuft. Der Veranstalter erhält innerhalb der 90 Tage einen Gesamtexport aller Belege mit den zugehörigen Daten und bewahrt ihn in eigener Verantwortung auf. OwnTix hält die Belege danach gesperrt vor und verwendet sie nur noch, soweit eine Behörde oder der Veranstalter sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten anfordert. Ein Anspruch auf fortlaufenden Zugang besteht nach Vertragsende nicht.
Der Tarif "Standby" erhält alle Daten und den Zugang, ohne dass veröffentlicht werden kann.
13. Änderungen, Schlussbestimmungen
OwnTix darf diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Veranstalter nicht in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist OwnTix in der Mitteilung hin.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Reutlingen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.